Vollkaskoversicherung
- Welche Risiken sind in der Vollkaskoversicherung versichert?
- Wonach richtet sich die Beitragshöhe der Teilkaskoversicherung?
- Welche Pflichten habe ich bei der Vollkaskoversicherung einzuhalten?
- Welche Schäden übernimmt die Vollkaskoversicherung nicht oder nur begrenzt?
- Was ist im Rahmen der Schadenregulierung in der Vollkaskoversicherung zu beachten?
Auch die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung und stellt den höchsten Schutzgrad für ein Kraftfahrzeug dar. Die Vollkaskoversicherung beinhaltet in der Regel den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung, rechtlich handelt es sich um zwei eigenständige Vertragsteile.
Welche Risiken sind in der Vollkaskoversicherung versichert?
Auch hier gilt, welche Schäden genau von der Vollkaskoversicherung abgedeckt sind, sich aus dem Versicherungsschein und den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen ergibt.
Von der Vollkaskoversicherung sind in Erweiterung des Teilkaskoschutzes folgende Schäden umfasst:
- Vandalismusschäden, also die mutwillige Beschädigung durch Dritte
- selbst verschuldete Unfallschäden
Wonach richtet sich die Beitragshöhe der Teilkaskoversicherung?
Der Beitrag der Vollkaskoversicherung reduziert sich durch das System der Schadenfreiheitsklassen. Auch die Höhe einer Selbstbeteiligung und die Typenklasseneinstufung haben Einfluss auf die Beitragshöhe. Bei der Vollkaskoversicherung wird im Gegensatz zur Teilkaskoversicherung üblicher Weise eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart, daher haben die Versicherungsnehmer ein Interesse daran, dass ein Schadensereignis der Teilkaskoversicherung zugeschrieben wird.
Welche Pflichten habe ich bei der Vollkaskoversicherung einzuhalten?
Das Fahrzeug sollte nur durch dazu in den Versicherungsunterlagen berechtigte Personen (wie z.B. Ehepartner, Kinder oder weitere) geführt werden. Wenn ein schädigendes Ereignis stattfindet, hat eine Schadenanzeige innerhalb von zwei Wochen an den Versicherer zu erfolgen. Auch besteht die Pflicht, den Unfallhergang aufzuklären und Folgeschäden zu mindern.
Welche Schäden übernimmt die Vollkaskoversicherung nicht oder nur begrenzt?
Bei einem vorsätzlich verursachten Unfall oder einem Rennen entfällt die Zahlungspflicht des Versicherers.
In der Regel zahlt die Versicherung auch nicht oder zumindest nicht vollständig, bei selbstverschuldeten Unfällen, welche grob fahrlässig verursacht wurden. Hier darf der Versicherer die Entschädigung je nach Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers kürzen. Deswegen ist darauf zu achten, im Winter mit der richtigen Bereifung zu fahren, rote Ampeln zu beachten oder nicht während der Fahrt mit dem Mobiltelefon zu telefonieren. Denn sollte es hierdurch zu einem Verkehrsunfall kommen, steht dem Versicherer ein Kürzungsrecht zu.
Wenn Unfälle durch eine Trunkenheitsfahrt verursacht werden, wird dies als grobe Fahrlässigkeit beurteilt, weshalb der Versicherung ein Kürzungsrecht zusteht. Hier ist mit einer Kürzung von bis zu einhundert Prozent zu rechnen.
Was ist im Rahmen der Schadenregulierung in der Vollkaskoversicherung zu beachten?
Um die Versicherungsleistung zu erhalten, muss zunächst ein Leistungsantrag gestellt werden. Eine solche Schadensmeldung ist für den Versicherungsnehmer oft fehleranfällig.
Wichtig ist, dass sämtliche Angaben korrekt sind und wenn bei bestimmten Fragestellungen keine Kenntnis besteht, hierüber Nachforschungen einzuholen oder die fehlende Kenntnis dem Versicherer zu melden. Wenn beispielsweise aus mangelnder Kenntnis ein falscher Kilometerstand angegeben wird oder Vorschäden des Fahrzeugs nicht mitgeteilt werden, kann sich der Versicherer darauf berufen, arglistig getäuscht worden zu sein, was zu einer Leistungsfreiheit führen kann.
Sollten Sie Fragen zu Ihrer Vollkaskoversicherung haben, dann sollten Sie sich an einen auf das Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Wir unterhalten für Sie Büros in Berlin in den Bezirken Köpenick und Neukölln.