Das Ar­beits­recht

Aus Sicht des Ar­beit­neh­mers

Ein funk­tio­nie­rendes Ar­beits­ver­hältnis ist ins­be­son­dere für den Ar­beit­nehmer von exis­ten­zi­eller Be­deu­tung. Es stellt in der Regel nicht nur das Fun­da­ment des Le­bens­un­ter­haltes dar, son­dern ist oft auch Teil der ei­genen Iden­ti­fi­ka­tion. Umso be­dau­er­li­cher ist es, wenn das Ar­beits­ver­hältnis be­droht oder ge­stört wird. Es ist daher wichtig, sich recht­lich be­raten zu lassen bevor es zur Kon­fron­ta­tion oder Es­ka­la­tion einer Si­tua­tion kommt. Häufig lassen sich be­reits im Vor­feld Un­si­cher­heiten und Miss­ver­ständ­nisse aus­räumen. Die häu­figsten Fragen drehen sich in der Praxis um Ur­laubs­an­sprüche, Über­stunden, Ar­beits­zeug­nisse, Ab­mah­nungen oder die Kün­di­gung des Ar­beits­ver­hält­nisses selbst. Die Er­fah­rung zeigt, dass ins­be­son­dere Ar­beit­nehmer oft Ihre ei­genen Rechte nicht oder nur teil­weise kennen. Da sich nur ca. ein Drittel aller ge­kün­digten Ar­beit­nehmer an einen im Ar­beits­recht spe­zia­li­sierten An­walt wenden, führt dies dazu, dass be­stehende Rechte häufig nicht gel­tend ge­macht werden.

Wichtig! Im Ge­gen­satz zu an­deren Rechts­ge­bieten, un­ter­liegen An­sprüche im Ar­beits­recht zum Teil sehr kurzen Aus­schluss- und/​oder Ver­jäh­rungs­fristen. Kann also eine Ei­ni­gung oder ein Streit nicht ver­hin­dert werden, ist es von enormer Wich­tig­keit, sich mög­lichst zeitnah recht­lich be­raten zu lassen. So kann bei­spiels­weise eine un­wirk­same Kün­di­gung, nach Ab­lauf der drei­wö­chigen Kla­ge­frist, re­gel­mäßig nicht mehr an­ge­griffen werden. Dies kann schwer­wie­gende Folgen haben. Neben dem Ver­lust des Ar­beits­platzes, geht auch die Mög­lich­keit, eine Ab­fin­dung aus­zu­han­deln, ver­loren. Nicht selten droht sogar eine Sper­rung oder Kür­zung beim Leis­tungs­bezug von ALG I oder ALG II.

Aus Sicht des Ar­beit­ge­bers

Für den Ar­beit­geber ist ein funk­tio­nie­rendes Ar­beits­ver­hältnis zu­min­dest wirt­schaft­lich von ebenso großer Be­deu­tung. Ist das Ar­beits­ver­hältnis ge­stört, kann es schnell zu Ar­beits­aus­fällen kommen. Im schlimmsten Fall hat die Stö­rung Ein­fluss auf wei­tere Teile der Be­leg­schaft. Ein ein­ge­spieltes Team ist je­doch für den rei­bungs­losen Be­triebs­ab­lauf er­for­der­lich. Also auch der Ar­beit­geber ist gut be­raten, wenn er ver­sucht, Stö­rungen im Vor­feld zu ver­meiden.

Gleich­wohl kann das Ein­gehen von ar­beits­recht­li­chen Ver­trägen zu einer un­ge­ahnten Be­las­tung führen, wenn bei­spiels­weise drin­gende be­trieb­liche Be­lange eine Um­or­ga­ni­sa­tion er­for­dern oder der Ar­beit­nehmer sich nicht seinen Pflichten ent­spre­chend ver­hält. Es stehen dem Ar­beit­geber in­so­weit ver­schie­dene In­stru­mente und Mittel zur Ver­fü­gung, auf die Si­tua­tionen ent­spre­chend zu re­agieren. Er­greift der Ar­beit­geber je­doch ar­beits­recht­lich nicht zu­läs­sige Maß­nahmen, kann dies schnell zu einer Stö­rung im Be­triebs­klima oder gar in einer ar­beits­ge­richt­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung münden, die in der Regel mit nicht un­er­heb­li­chen Kosten ver­bunden ist.

Die Be­ra­tung

Für ein ge­sundes und ver­trau­ens­volles Ar­beits­ver­hältnis ist es also wichtig, Strei­tig­keiten erst gar nicht ent­stehen zu lassen. In meiner Be­ra­tung wird daher zu­erst der Sach­ver­halt er­mit­telt und im An­schluss die recht­liche Si­tua­tion er­ör­tert. Auf dieser Grund­lage werden ver­schie­dene Hand­lungs­al­ter­na­tiven dar­ge­stellt.

 

Hier­durch werden Sie be­fä­higt, selb­ständig auf eine Si­tua­tion zu re­agieren. Auf diesem Wege ver­meiden Sie eine Es­ka­la­tion durch die Ein­schal­tung eines Rechts­an­waltes.

Die au­ßer­ge­richt­liche Ver­tre­tung

In zahl­rei­chen Fällen lässt es sich je­doch nicht ver­meiden, einen Rechts­an­walt ein­zu­schalten.
Die au­ßer­ge­richt­liche Ver­tre­tung er­streckt sich dann auf die Gel­tend­ma­chung von An­sprü­chen, die Füh­rung der schrift­li­chen Kor­re­spon­denz sowie münd­liche Ver­hand­lungen mit der an­deren Seite. Auch jetzt steht noch immer deut­lich im Vor­der­grund, die Si­tua­tion nicht es­ka­lieren zu lassen. Meine lang­jäh­rigen Er­fah­rungen im Be­reich der Streit­schlich­tung helfen mir dabei, Strei­tig­keiten zu de­es­ka­lieren, um so ein gutes Be­triebs­klima wieder her­zu­stellen und für einen Fort­be­stand des Ar­beits­ver­hält­nisses zu sorgen.

Die ge­richt­liche Ver­tre­tung

In man­chen Fällen kann je­doch keine au­ßer­ge­richt­liche Lö­sung her­bei­ge­führt werden, weil eine Seite zu keiner kon­struk­tiven Lö­sung be­reit ist oder das Ver­trau­ens­ver­hältnis zwi­schen Ar­beit­geber und Ar­beit­nehmer be­reits ir­repa­rabel ge­stört ist. Teil­weise fehlt aber auch schlicht die Zeit, um eine au­ßer­ge­richt­liche Lö­sung her­bei­zu­führen. Dies ist ins­be­son­dere beim Kün­di­gungs­schutz der Fall, da die Frist zur Ein­rei­chung einer Kün­di­gungs­schutz­klage le­dig­lich drei Wo­chen be­trägt.

In diesen Fällen über­nehme ich die ge­richt­liche Ver­tre­tung für Sie. Ich führe das Ver­fahren vor dem Ar­beits­ge­richt, nehme Ter­mine für Sie wahr und über­wache die ge­richt­li­chen Fristen. Ge­rade der Fris­ten­über­wa­chung kommt im ar­beits­ge­richt­li­chen Pro­zess er­heb­liche Be­deu­tung zu, da durch das Ver­säumen kurz be­mes­sener Aus­schluss­fristen schnell die Durch­set­zung von ei­gent­lich be­rech­tigten An­sprü­chen un­mög­lich wird. Dies ist be­son­ders des­halb är­ger­lich, weil ca. 90 Pro­zent der Kün­di­gungs­schutz­ver­fahren mit einer Wie­der­ein­stel­lung oder einem Ver­gleich, der die Zah­lung einer Ab­fin­dung um­fasst, enden.

Vor der Durch­füh­rung kläre ich Sie selbst­ver­ständ­lich über die Kosten, die Chancen und die Ri­siken eines ge­richt­li­chen Ver­fah­rens auf.

Wichtig! Beim Ab­schluss eines ge­richt­li­chen Ver­gleichs ist auf die rich­tige For­mu­lie­rung zu achten, da es an­sonsten zu einer Sperr­frist bei der Zah­lung von Ar­beits­lo­sen­geld oder einer An­rech­nung von Ab­fin­dungs­zah­lungen auf das Ar­beits­lo­sen­geld kommen kann. An­walt­li­cher Bei­stand oder zu­min­dest eine kom­pe­tente Be­ra­tung kann solche Nach­teile ver­hin­dern.

Schnelle Hilfe

Ge­rade im Hin­blick auf die teil­weise kurzen Fristen im Ar­beits­recht, er­halten Sie schnell und un­kom­pli­ziert Be­ra­tungs­ter­mine. Eine ver­trau­ens­voll und kom­pe­tente Be­ra­tung, sowie Dis­kre­tion sind für uns selbst­ver­ständ­lich.