Das Arbeitsrecht
Aus Sicht des Arbeitnehmers
Ein funktionierendes Arbeitsverhältnis ist insbesondere für den Arbeitnehmer von existenzieller Bedeutung. Es stellt in der Regel nicht nur das Fundament des Lebensunterhaltes dar, sondern ist oft auch Teil der eigenen Identifikation. Umso bedauerlicher ist es, wenn das Arbeitsverhältnis bedroht oder gestört wird. Es ist daher wichtig, sich rechtlich beraten zu lassen bevor es zur Konfrontation oder Eskalation einer Situation kommt. Häufig lassen sich bereits im Vorfeld Unsicherheiten und Missverständnisse ausräumen. Die häufigsten Fragen drehen sich in der Praxis um Urlaubsansprüche, Überstunden, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen oder die Kündigung des Arbeitsverhältnisses selbst. Die Erfahrung zeigt, dass insbesondere Arbeitnehmer oft Ihre eigenen Rechte nicht oder nur teilweise kennen. Da sich nur ca. ein Drittel aller gekündigten Arbeitnehmer an einen im Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt wenden, führt dies dazu, dass bestehende Rechte häufig nicht geltend gemacht werden.
Wichtig! Im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten, unterliegen Ansprüche im Arbeitsrecht zum Teil sehr kurzen Ausschluss- und/oder Verjährungsfristen. Kann also eine Einigung oder ein Streit nicht verhindert werden, ist es von enormer Wichtigkeit, sich möglichst zeitnah rechtlich beraten zu lassen. So kann beispielsweise eine unwirksame Kündigung, nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist, regelmäßig nicht mehr angegriffen werden. Dies kann schwerwiegende Folgen haben. Neben dem Verlust des Arbeitsplatzes, geht auch die Möglichkeit, eine Abfindung auszuhandeln, verloren. Nicht selten droht sogar eine Sperrung oder Kürzung beim Leistungsbezug von ALG I oder ALG II.
Aus Sicht des Arbeitgebers
Für den Arbeitgeber ist ein funktionierendes Arbeitsverhältnis zumindest wirtschaftlich von ebenso großer Bedeutung. Ist das Arbeitsverhältnis gestört, kann es schnell zu Arbeitsausfällen kommen. Im schlimmsten Fall hat die Störung Einfluss auf weitere Teile der Belegschaft. Ein eingespieltes Team ist jedoch für den reibungslosen Betriebsablauf erforderlich. Also auch der Arbeitgeber ist gut beraten, wenn er versucht, Störungen im Vorfeld zu vermeiden.
Gleichwohl kann das Eingehen von arbeitsrechtlichen Verträgen zu einer ungeahnten Belastung führen, wenn beispielsweise dringende betriebliche Belange eine Umorganisation erfordern oder der Arbeitnehmer sich nicht seinen Pflichten entsprechend verhält. Es stehen dem Arbeitgeber insoweit verschiedene Instrumente und Mittel zur Verfügung, auf die Situationen entsprechend zu reagieren. Ergreift der Arbeitgeber jedoch arbeitsrechtlich nicht zulässige Maßnahmen, kann dies schnell zu einer Störung im Betriebsklima oder gar in einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung münden, die in der Regel mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist.
Die Beratung
Für ein gesundes und vertrauensvolles Arbeitsverhältnis ist es also wichtig, Streitigkeiten erst gar nicht entstehen zu lassen. In meiner Beratung wird daher zuerst der Sachverhalt ermittelt und im Anschluss die rechtliche Situation erörtert. Auf dieser Grundlage werden verschiedene Handlungsalternativen dargestellt.
Hierdurch werden Sie befähigt, selbständig auf eine Situation zu reagieren. Auf diesem Wege vermeiden Sie eine Eskalation durch die Einschaltung eines Rechtsanwaltes.
Die außergerichtliche Vertretung
In zahlreichen Fällen lässt es sich jedoch nicht vermeiden, einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Die außergerichtliche Vertretung erstreckt sich dann auf die Geltendmachung von Ansprüchen, die Führung der schriftlichen Korrespondenz sowie mündliche Verhandlungen mit der anderen Seite. Auch jetzt steht noch immer deutlich im Vordergrund, die Situation nicht eskalieren zu lassen. Meine langjährigen Erfahrungen im Bereich der Streitschlichtung helfen mir dabei, Streitigkeiten zu deeskalieren, um so ein gutes Betriebsklima wieder herzustellen und für einen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu sorgen.
Die gerichtliche Vertretung
In manchen Fällen kann jedoch keine außergerichtliche Lösung herbeigeführt werden, weil eine Seite zu keiner konstruktiven Lösung bereit ist oder das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereits irreparabel gestört ist. Teilweise fehlt aber auch schlicht die Zeit, um eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen. Dies ist insbesondere beim Kündigungsschutz der Fall, da die Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage lediglich drei Wochen beträgt.
In diesen Fällen übernehme ich die gerichtliche Vertretung für Sie. Ich führe das Verfahren vor dem Arbeitsgericht, nehme Termine für Sie wahr und überwache die gerichtlichen Fristen. Gerade der Fristenüberwachung kommt im arbeitsgerichtlichen Prozess erhebliche Bedeutung zu, da durch das Versäumen kurz bemessener Ausschlussfristen schnell die Durchsetzung von eigentlich berechtigten Ansprüchen unmöglich wird. Dies ist besonders deshalb ärgerlich, weil ca. 90 Prozent der Kündigungsschutzverfahren mit einer Wiedereinstellung oder einem Vergleich, der die Zahlung einer Abfindung umfasst, enden.
Vor der Durchführung kläre ich Sie selbstverständlich über die Kosten, die Chancen und die Risiken eines gerichtlichen Verfahrens auf.
Wichtig! Beim Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs ist auf die richtige Formulierung zu achten, da es ansonsten zu einer Sperrfrist bei der Zahlung von Arbeitslosengeld oder einer Anrechnung von Abfindungszahlungen auf das Arbeitslosengeld kommen kann. Anwaltlicher Beistand oder zumindest eine kompetente Beratung kann solche Nachteile verhindern.
Schnelle Hilfe
Gerade im Hinblick auf die teilweise kurzen Fristen im Arbeitsrecht, erhalten Sie schnell und unkompliziert Beratungstermine. Eine vertrauensvoll und kompetente Beratung, sowie Diskretion sind für uns selbstverständlich.