Ver­fall­sklausel

Was genau ver­steht man unter „Ver­fall­sklausel“?

Ver­fall­sklau­seln sind häufig in Ta­rif­ver­trägen oder Ar­beits­ver­trägen fest­ge­schrieben. Durch die Fest­le­gung einer Ver­fall­sklausel gehen ar­beits­ver­trag­liche An­sprüche nach Ab­lauf einer be­stimmten Frist end­gültig unter. Diese An­sprüche müssen somit in­ner­halb der Aus­schluss­frist gel­tend ge­macht werden, damit diese für den Ar­beit­nehmer nicht er­satzlos ver­loren gehen. Es muss dem­nach kein be­son­derer sach­li­cher Grund vor­liegen, damit der An­spruch des Ar­beit­neh­mers ent­fällt.

Nä­heres unter „Aus­schluss­frist“.

Bei Fragen zu Ver­fall­klau­seln oder Aus­schluss­fristen sollten Sie recht­zeitig die Hilfe eines Rechts­an­waltes in An­spruch nehmen, der auf Ar­beits­recht spe­zia­li­siert ist. Wir sind in Berlin in den Be­zirken Neu­kölln und Kö­pe­nick mit einem Büro ver­treten.