Erst­be­ra­tung und Vertretung/​Mandatierung

Die Be­auf­tra­gung eines Rechts­an­walts ist in der Regel mit ent­spre­chenden Ge­bühren ver­bunden.

Die Kos­ten­be­rech­nung er­folgt nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz (RVG) und richtet sich dem­zu­folge nach dem Streit­wert und dem Ver­fah­rens­stand. Es han­delt sich hierbei um Fest­ge­bühren. Spre­chen Sie uns an, wir in­for­mieren Sie gerne vorab und selbst­ver­ständ­lich kos­tenlos über die an­fal­lenden Ge­bühren für die Ver­tre­tung.

In der Regel ver­su­chen wir einen Weg zu finden, damit un­sere Man­danten die Kosten der Ver­tre­tung nicht selbst tragen müssen. In der über­wie­genden Mehr­zahl der Fälle be­steht näm­lich die Mög­lich­keit, der Ge­gen­seite die ei­genen Rechts­an­walts­kosten in Rech­nung zu stellen. Dies ist bei­spiels­weise der Fall, wenn eine For­de­rung an­ge­mahnt wurde und die Frist ver­stri­chen ist. Dann können die Kosten der Rechts­ver­fol­gung als Scha­dens­er­satz gel­tend ge­macht werden. Im Rahmen von Ver­kehrs­un­fällen können zudem die Rechts­an­walts­kosten des Ge­schä­digten, der geg­ne­ri­schen Haft­pflicht­ver­si­che­rung in Rech­nung ge­stellt werden. 

Dar­über hinaus können Men­schen mit ge­ringen Ein­kommen staat­liche Be­ra­tungs­hilfe und/​oder Pro­zess­kos­ten­hilfe in An­spruch nehmen.

Im Be­reich des Ar­beits­rechts trägt hin­gegen im au­ßer­ge­richt­li­chen Ver­fahren und im Rahmen der ersten ge­richt­li­chen In­stanz jede Seite seine ei­genen Kosten selbst. Bei der Be­ra­tung im Falle einer Kün­di­gung er­heben wir bei Selbst­zah­lern keine Ge­bühren. In allen an­deren Fällen, in denen die Strei­tig­keit einen Be­trag in Höhe von 500,00 EUR nicht über­steigt, be­trägt die Be­ra­tungs­ge­bühr bei Selbst­zah­lern 40,00 EUR. In Fällen bis zu einem Streit­wert von 4.000,00 EUR be­trägt die Ge­bühr bei Selbst­zah­lern 80,00 EUR. In allen an­deren Fällen be­trägt die Erst­be­ra­tungs­ge­bühr bei Selbst­zah­lern 120,00 EUR.

In jedem Fall findet noch vor der Be­auf­tra­gung eine Auf­klä­rung über die Kosten statt. Die Kanzlei Piet­ruschka steht für Kos­ten­trans­pa­renz!

Selbst­ver­ständ­lich ak­zep­tieren wir Kos­ten­über­nahmen sämt­li­cher in Deutsch­land tä­tigen Rechts­schutz­ver­si­cherer.

Für wei­tere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Ver­fü­gung.