Urlaub/ Urlaubsanspruch
- Wo finden sich Regelungen zum Urlaubsanspruch?
- Wem steht ein solcher Anspruch zu?
- Wie viele Urlaubstage beinhaltet dieser gesetzliche Anspruch?
- Wie viele Tage beträgt der Urlaubsanspruch von Auszubildenden und Schwerbehinderten?
- Ab welchem Zeitpunkt habe ich diesen Anspruch?
- Steht mir auch dann ein Urlaubsanspruch zu, wenn ich noch keine sechs Monate beschäftigt bin?
- Darf ich den Zeitraum meines Urlaubs selbst wählen?
- Durch wen erfolgt die Festlegung des Urlaubs?
- Ist eine Übertragung des Urlaubsanspruchs ins Folgejahr möglich?
- Welche Möglichkeit habe ich, wenn ich während des Urlaubs erkranke?
Wo finden sich Regelungen zum Urlaubsanspruch?
Als Arbeitnehmer haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Dieser ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz (BurlG).
Darüber hinaus sind Regelungen zum Urlaubsanspruch auch in dem Tarifvertrag zu finden, welcher auf Ihr Arbeitsverhältnis anwendbar ist oder in Betriebsvereinbarungen.
Wem steht ein solcher Anspruch zu?
Nach § 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Sofern eine arbeitsvertragliche Klausel diesen Anspruch unterschreitet oder gänzlich ausschließt, ist diese unwirksam.
Als Arbeitnehmer i.S.d. Bundesurlaubsgesetzes gelten auch Auszubildende, Aushilfen und sogenannte Heimarbeiter, § 12 BUrlG.
Wie viele Urlaubstage beinhaltet dieser gesetzliche Anspruch?
Gemäß § 3 Abs. 1 BUrlG umfasst der gesetzliche Mindestanspruch 24 Werktage, umgerechnet vier Wochen. Werktage sind alle Tage außer Sonn- und Feiertage. Das Gesetz geht also von einer sechs-Tage Woche aus. Da die meisten Arbeitnehmer wöchentlich fünf Tage arbeiten, ergibt sich ein jährlicher gesetzlicher Urlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen.
Wie viele Tage beträgt der Urlaubsanspruch von Auszubildenden und Schwerbehinderten?
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) haben Jugendliche einen erhöhten gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Demnach haben Jugendliche, welche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt sind, einen jährlichen Urlaubsanspruch von 30 Werktagen. Hingegen hat ein Jugendlicher, der zu Beginn des Kalenderjahres noch keine 18 Jahre alt ist, Anspruch auf 25 Werktage Urlaub pro Jahr.
Schwerbehinderte Menschen haben nach § 125 Abs. 1 SGB IX neben dem regulären gesetzlichen, einen zusätzlichen jährlichen Urlaubsanspruch von fünf Arbeitstagen.
Ab welchem Zeitpunkt habe ich diesen Anspruch?
In § 4 BurlG ist geregelt, dass der Anspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses begründet wird.
Steht mir auch dann ein Urlaubsanspruch zu, wenn ich noch keine sechs Monate beschäftigt bin?
Ja, auch dann haben Sie einen gesetzlichen Urlaubsanspruch in Höhe von einem Zwölftel des jährlichen Urlaubsanspruchs für jeden Monat, in dem das Beschäftigungsverhältnis besteht. Dabei werden Bruchteile, die mindestens einen halben Tag ergeben, aufgerundet.
Das gleiche gilt, wenn das Beschäftigungsverhältnis vor Ablauf der sechsmonatigen Wartefrist beendet wird.
Darf ich den Zeitraum meines Urlaubs selbst wählen?
Nach § 7 Abs. 1 BUrlG sind die Wünsche des Arbeitsnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass diesen gegenüber dringende betriebliche Belange oder die Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer unter sozialen Gesichtspunkten als vorrangig zu bewerten sind. Obgleich die Formulierung „zu berücksichtigen“ suggeriert, dass die Wünsche des Arbeitnehmers gegenüber dem betrieblichem Interesse grundsätzlich nachrangig sind, ist das Gegenteil richtig.
Eine Weigerung des Arbeitgebers ist ausnahmsweise nur dann zulässig, wenn dringende betriebliche Belange oder die Urlaubswünsche von Arbeitnehmern, welche sozial schutzwürdiger sind, dem entgegenstehen.
Durch wen erfolgt die Festlegung des Urlaubs?
Die Festlegung des Urlaubs erfolgt durch den Arbeitgeber. Beurlaubt sich der Arbeitnehmer selbst, ohne dies zuvor mit seinem Arbeitgeber vereinbart zu haben, kann dieser eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen.
Ist eine Übertragung des Urlaubsanspruchs ins Folgejahr möglich?
Wird der Urlaub bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres nicht in Anspruch genommen, so erlischt der Anspruch grundsätzlich endgültig. Die Übertragung des Anspruchs in nur ausnahmsweise und unter strengen Voraussetzungen möglich. Nach § 7 Abs. 3 S. 2 BUrlG ist eine Übertragung statthaft, wenn dringende betriebliche Gründe oder Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, dies rechtfertigen.
Neben der gesetzlichen Ausnahme kann der Urlaub auch dann übertragen werden, wenn der Arbeitgeber damit mehrmalig und ausnahmslos bei allen Arbeitnehmern hiermit einverstanden war, sogenannte betriebliche Übung.
Wurde der Urlaub übertragen, muss dieser in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden, § 7 Abs. 3 S. 2 BUrlG.
Welche Möglichkeit habe ich, wenn ich während des Urlaubs erkranke?
Wenn Sie während des Urlaubs krank werden, sollten Sie die Erkrankung dem Arbeitgeber mitteilen und ihm eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schicken. Haben Sie dem Arbeitgeber eine solche Krankschreibung übermittelt werden diejenigen Tage, an denen Sie ausweislich des ärztlichen Attests nicht arbeitsfähig waren, nach § 9 BUrlG nicht auf den Jahresurlaub angerechnet.
Sollten Sie Fragen zum Urlaub haben, dann sollten Sie sich auf einen auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Wir unterhalten für Sie Büros in Berlin in den Bezirken Köpenick und Neukölln.