In­kasso- und For­de­rungs­ab­wehr

In meiner täg­li­chen Praxis er­lebe ich stark zu­neh­mend die Ten­denz, Schulden mit­tels In­kas­so­un­ter­nehmen oder „Mahn­an­wälten“ zu ver­folgen und ein­zu­treiben. Hierbei steht je­doch nicht mehr vor­der­gründig das Prinzip, durch pro­fes­sio­nelles For­de­rungs­ma­nage­ment die Kosten für den Gläu­biger ge­ring zu halten, son­dern viel­mehr die Ab­sicht, wei­tere For­de­rungen „quasi aus dem Nichts“ zu ge­ne­rieren. Nicht selten werden durch Mahn­kosten, Bankrück­last­schrift­kosten, Adres­ser­mitt­lungs­kosten, Ver­zugs­zinsen und Ge­bühren, die For­de­rungen gegen den Schuldner ver­dop­pelt oder sogar ver­viel­facht. In ca. 98% der mir vor­ge­legten Fälle, werden die zu­sätz­li­chen Kosten ent­weder zu hoch oder sogar zu Un­recht an­ge­setzt. So können bei­spiels­weise die Kosten für ein In­kas­so­un­ter­nehmen nicht neben den Kosten für einen Rechts­an­walt gel­tend ge­macht werden.

Feh­lendes recht­li­ches Gehör

Der Ver­brau­cher, der Adressat einer sol­chen über­höhten For­de­rung wird, fühlt sich hier­durch in seinem Ge­rech­tig­keits­emp­finden zu­recht ver­letzt und setzt sich gegen die For­de­rung zur Wehr. Der so­dann ein­ge­legte „Wi­der­spruch“ oder „Ein­spruch“ findet je­doch beim In­kas­so­un­ter­nehmen oder dem „Mahn­an­walt“ kein Gehör. Es werden nur neue Mahn­schreiben ver­schickt und auf Ein­wände der Schuldner le­dig­lich mit un­pas­senden Text­bau­steinen re­agiert. Leider sind hiervon oft die Men­schen be­troffen, die oh­nehin über keine oder nur sehr ge­ringe fi­nan­zi­elle Mittel ver­fügen.

Die Schuldner fühlen sich in die Enge ge­drängt und wil­ligen vor­schnell in Ra­ten­zah­lungen ein, die sie über viele Mo­nate oder Jahre hinweg be­lasten.

Schnelle und kos­ten­lose Hilfe!

Dabei hilft meist ein an­walt­li­ches Schreiben, damit auf un­be­rech­tigte oder über­höhte For­de­rungen ver­zichtet und nicht selten das ganze Ver­fahren ein­ge­stellt wird. Per­sonen mit ge­ringem Ein­kommen oder Be­zieher von Ar­beits­lo­sen­geld 2 (auch Hartz 4 ge­nannt), haben An­spruch auf staat­liche Be­ra­tungs­hilfe. Diese Hilfe kann beim zu­stän­digen Amts­ge­richt ver­hält­nis­mäßig un­bü­ro­kra­tisch be­an­tragt werden. Genau In­for­ma­tionen zur Be­ra­tungs­hilfe finden Sie hier. Durch die Be­ra­tungs­hilfe werden die ge­samten au­ßer­ge­richt­li­chen Rechts­an­walts­kosten ab­ge­deckt. Es wird le­dig­lich eine Ei­gen­be­tei­li­gung in Höhe von 15,00 EUR für die au­ßer­ge­richt­liche Ver­tre­tung fällig.

Ihr An­walt für In­kasso- und For­de­rungs­ab­wehr in Berlin

Haben auch Sie Pro­bleme mit un­recht­mä­ßige For­de­rungen durch In­kas­so­un­ter­nehmen oder Rechts­an­wälte, dann wenden Sie sich an einen auf In­kasso- und For­de­rungs­ab­wehr spe­zia­li­sierten Rechts­an­walt.