Keine Entschädigung – das Problem
Die häufigsten Probleme bei Flugreisen treten auf, wenn ein Fluggast nicht wie geplant fliegen kann oder das aufgegebene Gepäck bei der Ankunft am Flughafen fehlt.
Gerade in Fällen von verspäteten oder annullierten Flügen sind die Fluggesellschaften aufgrund der am 17.02.2005 in Kraft getretenen Verordnung (EG) Nr. 261/2004 verpflichtet, hohe Entschädigungen an die Flugreisenden zu zahlen. Dieser Pflicht kommen jedoch viele Fluggesellschaften nicht nach und verweisen die Reisenden stattdessen auf meist fadenscheinige Ausreden. Dabei liegt nur selten tatsächlich ein für die Verspätung oder Annullierung „außergewöhnlicher Umstand“ vor, der die Fluggesellschaft von einer Pflicht zur Entschädigung befreit.
Streitschlichtung – die vermeintliche Lösung
Der Reisende kann sich bei Problemen mit Fluggesellschaften an die entsprechende Schlichtungsstelle wenden. Jedoch macht die Streitschlichtung im Entschädigungsbereich bei verspäteten Flügen meiner Einschätzung nach wenig Sinn. Die Schlichtungsstelle kann nämlich keine verbindliche Entscheidung treffen. Das führt dazu, dass Fluggesellschaften Schlichtungsvorschläge mit „zu hohen“ Entschädigungen einfach ablehnen können. Da die Fluggesellschaften ihre Rechte und Pflichten sehr genau kennen, werden regelmäßig nur Schlichtungsempfehlungen in solchen Fällen angenommen, in denen der Beschwerdeführer voraussichtlich auch vor Gericht erfolgreich wäre.
Dann muss der Beschwerdeführer in der Schlichtungsempfehlung jedoch häufig hohe Abschläge hinnehmen – trotz berechtigter und durchsetzbarer Ansprüche.
Die volle Entschädigung erhalten
Nach Angaben der ARD, verlieren die Fluggesellschaften rund 95% der Fälle. Deshalb empfiehlt es sich im Bereich der Verspätungsentschädigung, seine Rechte selbst oder durch einen Anwalt durchsetzen zu lassen. Nur auf diese Weise erhalten Sie die vollständige Ihnen zustehende Entschädigung. Engagieren Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Rechtsanwalt, erhalten Sie seine Gebühren ebenfalls erstattet, wenn der Fall gewonnen ist.
In manchen Fällen empfehle ich meinen Mandanten aber auch die Inanspruchnahme eines Prozessfinanzierers. Dieser übernimmt die Finanzierung des Prozesses, trägt das gesamte finanzielle Risiko und erhält im Gegenzug einen Teil der erstrittenen Entschädigung. Am Markt sind verschiedene Prozessfinanzierer tätig, die eine Gewinnbeteiligung von 15% (zzgl. MwSt.) aufwärts erhalten. Genau wie bei der Streitschlichtung besteht für Sie kein finanzielles Risiko. Der Vorteil gegenüber der Streitschlichtung liegt aber in einer verbindlichen Entscheidung durch einen Richter. Hierdurch wird den Fluggesellschaften Ihre rechtswidrige Regulierungspraxis deutlich vor Augen geführt. Bei Interesse erhalten Sie hier eine erste unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.